01.11.2020, 18:09 Uhr (Veröffentlicht von Reiten)

Im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 sind ab dem
02.11.2020 folgende Regeln zu beachten:

  1. Die Anwesenheitszeiten der Pferdesportler sowie der Helfer sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Helfer sollten nur in begründeten Ausnahmefällen anwesend sein und sind auf eine Person pro Reiter und Pferd begrenzt. Zuschauer haben keinen Zutritt zur gesamten Anlage.
  2. Auf der gesamten Anlage herrscht Maskenpflicht. Diese darf auf dem Pferd sitzend abgenommen werden. Das Tragen eines Mundschutzes wird verpflichtend, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  3. Es müssen während der gesamten Zeit Handschuhe getragen werden. Nach dem Ablegen sind die Hände zu waschen bzw. desinfizieren. Es sind Reithandschuhe zulässig.
  4. Sämtliche Türen und Tore sind geöffnet zu halten.
  5. Personen mit Krankheitssymptomen von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen die Anlage nicht betreten.
  6. Als Individualsportart ist das Reiten im Freien allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt (damit ist der reguläre Sportbetrieb inkl. Training gemeint). In den Reithallen dürfen die Pferde lediglich aus Tierschutzgründen
    bewegt werden (kein Training!).
  7. Maximale Anzahl der Personen im Rahmen der Notbewegung pro Platz / Reithalle:
    Kleine Reithalle: 4 Personen (Reiter und Helfer)
    Große Reithalle: 6 Personen (Reiter und Helfer)
    Außenplatz: 9 Personen (Reiter und Helfer)
  8. Die Pferde dürfen nicht in den Vorräumen der Reithallen angebunden oder fürs Reiten vorbereitet / nachbereitet werden. Dies gilt nicht für die Schulpferde des Vereins. Das Hufe auskratzen und Fegen nach Verlassen der Reitbahn ist erlaubt.
  9.  Jeder Nutzer, der die Anlage für die Notbewegung oder Training im Freien nutzt, sowie alle Helfer, und Begleitpersonen Minderjähriger dokumentieren alle persönlichen Kontakte während des Aufenthaltes schriftlich. Diese Dokumentation muss Datum,
    Uhrzeit und Personen beinhalten und ist persönlich zu führen und mindestens einen Monat aufzubewahren. Eine Weitergabe wird erst in dem Fall erforderlich, dass CoronaVerdachtsfälle oder positive Tests vorliegen und diese angefordert werden. Es handelt sich um eine präventive Maßnahme, um ggf. Infektionsketten nachvollziehen zu können. Die Dokumentation kann handschriftlich oder digital erfolgen.
  10. Die bekannten Verhaltensregeln bezüglich Husten und Niesen sowie der Handhygiene sind zu beachten.
  11. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfe sollte selbstverständlich sein.
  12. Bitte haltet euch alle an diese Regeln, da wir im Falle von Verstößen damit rechnen müssen, dass uns die Reitanlage durch das Ordnungsamt geschlossen werden kann.
  13. Bei Fragen, Anregungen und Problemen stehen die Mitglieder des Vorstandes zur Verfügung.

Regeln ab 2020-11-02

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